Ziel des Pilotprogramms ist es, an die individuellen Situationen der Kommunen jeweils angepasste, fachübergreifende Handlungs- und Lösungsansätze für die Zukunft zu erarbeiten. Dieser Prozess mündet für jede Kommune in einer eigenen Heimat- und Demografiestrategie. Die erarbeiteten Strukturen, Prozesse und Erkenntnisse werden zugleich so gestaltet, dass sie auch langfristig als Grundlage für die kommunale Arbeit vor Ort genutzt werden können.
Die Erfahrungen des Pilotprogramms sollen nicht nur den teilnehmenden Pilot-Kommunen selbst zugutekommen, sondern auch anderen Kommunen mit vergleichbaren Größen, Problemstellungen und Profilen zur Verfügung gestellt werden.
Die teilnehmenden Kommunen werden über vier Jahre nicht nur inhaltlich und fachlich vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat begleitet, sondern auch finanziell unterstützt. Durch Fördermittel aus dem Pilotprogramm können die Kommunen externe Beratungen beauftragen und sich so zielgerichtet fachliche Expertise und neue Impulse für die einzelnen Schritte einholen. Aber auch für andere Maßnahmen, wie etwa Fortbildungen, Öffentlichkeitsmaßnahmen oder Veranstaltungen, stehen ebenfalls Mittel zur Verfügung.
Die einzelnen Kommunen, als Experten ihrer eigenen Situation vor Ort, können im Rahmen des Pilotprogramms selbständig festlegen, welchen thematischen Fokus sie setzen möchten und welche Themen für sie aktuell oder in Zukunft am relevantesten sind. Hierbei sollen auch Erfahrungen und Wünsche von Bürgerinnen und Bürgern mit einfließen. Denn die Menschen vor Ort wissen am besten, welche Herausforderungen zu meistern sind, was ihre Kommune in Zukunft benötigt und welche Veränderungen sie weiter voranbringen kann.
Mögliche Themenfelder sind beispielsweise:
Das Pilotprogramm "Demografiefeste Kommune" startete am 1. Oktober 2021 und endet voraussichtlich mit Ablauf des 30. Septembers 2025.
Antrags- und zuwendungsberechtigt für das Pilotprogramm waren Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften. Auch Großstädte konnten einen Antrag für einzelne Stadtteile stellen.
Unter allen Bewerbungen wurden 13 Kommunen zur Teilnahme am Pilot-Programm ausgewählt. Die Pilot-Kommunen setzen sich zusammen aus:
Der Fördersatz des Pilotprogramms beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, von den Pilot-Kommunen selbst sind 10 Prozent als Eigenanteil zu tragen.
Die Zuwendung ist pro Zuwendungsempfänger auf einen Höchstbetrag begrenzt:
Dazu stehen der jeweiligen Kommune jährlich 6.000 Euro für Sachkosten zur Verfügung (wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildungen, Veranstaltungen, etc.). Investive Maßnahmen und Personalausgaben für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen können nicht gefördert werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an demografiefest@stmfh.bayern.de oder 089 2306-3127.